Das Hinweisgebersystem der RAG
Im Rahmen unseres Compliance-Management-Systems verfolgen wir das Ziel, potenzielle Verstöße frühzeitig zu erkennen und durch präventive Maßnahmen zu vermeiden. So können wir zeitnah auf mögliches Fehlverhalten reagieren. Ein zentraler Bestandteil dieses Systems ist unser Meldesystem, das gemäß den Vorgaben der EU-Whistleblowing-Richtlinie sowie des Hinweisgeberschutzgesetzes (HSchG) eingerichtet wurde.
Unser Meldesystem richtet sich an Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner*innen, die Compliance-Verstöße im Zusammenhang mit der RAG wahrgenommen haben bzw. persönlich davon betroffen sind.
Für die Meldung von Compliance-Verstößen steht Ihnen unsere digitale Meldeplattform zur Verfügung. Dort können Sie Hinweise entweder anonym oder unter Angabe ihrer Kontaktdaten einreichen. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Meldeplattform unter „Datenschutzinformationen“.
Unsere Compliance-Beauftragten sind in ihrer Funktion als „Interne Meldestelle“ für das gesamte Meldeverfahren zuständig. Sie behandeln die eingegangenen Hinweise sowie darin enthaltene personenbezogene Daten mit höchster Vertraulichkeit. Mit ihrer Meldung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Behebung von Missständen und helfen uns, durch geeignete Maßnahmen künftig Verstöße zu verhindern.
Die Meldeplattform darf nicht für unbegründete oder bewusst falsche Anschuldigungen sowie für Verleumdungen missbraucht werden. Offensichtlich haltlose Hinweise werden abgewiesen und nicht weiterbearbeitet.
Compliance-Verstöße sind schwerwiegende Missachtungen geltender gesetzlicher Vorschriften oder interner Richtlinien oder auch würdeverletzendes oder unerwünschtes Verhalten gegenüber Personen. Dazu zählen insbesondere:
- Arbeitsrecht und Persönlichkeitsrechte: Diskriminierung, Gewalt, Belästigung, Mobbing
- Wirtschaftskriminalität: Korruption, Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Untreue und ähnliche strafbare Handlungen
- Interessenkonflikt
- Finanz- und Kapitalmarktdelikte: z.B. Insiderhandel oder andere Verstöße gegen kapitalmarktrechtliche Vorgaben
- Wettbewerbswidriges Verhalten: Marktmissbrauch, kartellrechtswidrige Absprachen
- Verstöße gegen Datenschutz sowie Netz- und Informationssicherheit
- Auftragsvergabe und Vergabeverfahren
- Umwelt- und Sicherheitsvorgaben
- Schwerwiegende Verstöße gegen die Unternehmensgrundsätze und den Verhaltenskodex der RAG
- Weitere relevante Themen gemäß § 3 Abs. 3 HSchG
Für sonstige Anliegen zu Projekten oder Hinweise zu anderen Themen wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch, per Fax oder E-Mail direkt an die Kontaktpersonen. Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.
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