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Fairer Partner

Die RAG ist bekannt für ihre langfristigen Geschäftsbeziehungen mit Vertragspartnern und Lieferanten – diese Beziehungen zeichnen sich durch Fairness, Korrektheit, Integrität und Transparenz aus. Wir legen Wert auf eine Zusammenarbeit mit Unternehmen, die entsprechend unseren Unternehmensgrundsätzen arbeiten und diese respektieren. 

Compliance

Unsere Compliance-Richtlinien zur Korruptionsprävention regeln das Verhalten aller Mitarbeiter bei Geschenken, Einladungen, sonstigen Vorteilen und Interessenkonflikten. Unseren Mitarbeitern ist es grundsätzlich verboten, Vorteile zu verlangen oder anzunehmen bzw. sich diese versprechen zu lassen sowie Vorteile anzubieten, diese zu versprechen oder zu gewähren. Dieses Verbot gilt in sämtlichen Geschäftsfällen und gegenüber jedermann, unabhängig, ob dieser eine Person des Privatwirtschaftsbereiches oder ein Amtsträger ist. Die RAG Mitarbeiter sind dazu verpflichtet Interessenskonflikte zwischen ihren persönlichen Angelegenheiten und den Aufgaben, die sie für das Unternehmen wahrnehmen, zu vermeiden.

Die Einhaltung unserer internen Richtlinien und Prozesse wird durch das Vieraugenprinzip sowie ein internes Kontrollsystem gewährleistet. Alle geschäftlichen Transaktionen, die im Namen von RAG getätigt werden, müssen den bestehenden Vorschriften entsprechend vom zuständigen Compliance Officer erfasst und dokumentiert werden und nachprüfbar sein. Der Compliance Officer ist in Zweifelsfällen zu befragen und Compliance relevante Sachverhalte sind ihm unverzüglich zu melden.