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DI (FH) Thomas Lejcko
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Bei der Berechnung des Tarifes der Speicherdienstleistung wird von der gebuchten Kapazität ausgegangen. Handelt es sich um eine Standarddienstleistung, werden keine anderen Faktoren bei der Ermittlung des Tarifes berücksichtigt.

Bei der Ermittlung des Tarifes einer Speicherleistung, die sich von der Standarddienstleistung unterscheidet, werden mehrere Einflussfaktoren berücksichtigt. Abgesehen von der Art der benötigten Speicherleistung wie Ein- und Ausspeicherrate, gehen auch die Faktoren Arbeitsgasvolumen, fixe oder flexible Nutzungszeiten, saisonale Bedürfnisse, Spitzenspeicherraten, Unterbrechbarkeit, die Vertragsdauer und mögliche Zusatzdienstleistungen für den Kunden im liberalisierten Gasmarkt in die Kalkulation ein.

Für die in weiterer Folge beschriebene Standarddienstleistung bieten wir einen einheitlichen Tarif an. Wir ersuchen Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um gemeinsam eine für Sie passende Lösung zu erarbeiten, sollten Ihre Bedürfnisse von der nachfolgend beschriebenen Leistung abweichen.

Jedenfalls ist für jede Speicherdienstleistung ein gesonderter Speichervertrag abzuschließen.

Die Standarddienstleistung wird durch folgende Eigenschaften definiert:

  • a) Mindestvertragsdauer beträgt drei Jahre.
  • b) Vertragszeitraum ist das so genannte Speicherjahr, also vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres.
  • c) Einspeicherrate = Ausspeicherrate, beide Raten ≥ 1.000 m³/h.
  • d) Das eingespeicherte Volumen ist gleich dem ausgespeicherten Volumen (= Arbeitsgasvolumen).
  • e) Das maximale Arbeitsgasvolumen berechnet sich nach folgender Formel: Ausspeicherrate x 24 h x 70 Tage.

Tarifrechner Speicher RAG für Standarddienstleistung:

Ergebnisse:
Arbeitsgasvolumen in
Gesamtbetrag über die Laufzeit in €:
Monatsbetrag in €:
Basis: Juli 2010

Dies gilt bei konstanten Raten formal nur für Schaltjahre. Bei Nicht-Schaltjahren oder bei unvorhergesehenen Anlagenausfällen oder Ausfällen bei der Anlieferung des Einspeichergases wird unter Berücksichtigung der tatsächlich mit Stichtag 1. März des Speicherjahres physisch ein- und ausgespeicherten Volumina die Differenz von Ein- zu voraussichtlichem Ausspeichervolumen in den letzten zwei Vertragswochen in Form von erhöhten oder verringerten Ausspeicherraten ausgeglichen.

f) Übergabestelle für Ein- und Ausspeicherung ist die jeweilige Messstation an der Grenze zur Regelzone Ost. Alternativ kann auch eine Übergabestelle in das internationale Netz in Baumgarten oder Oberkappel definiert werden.

Der Tarif (exkl. MWSt., inkl. Brenngas) für diese Standarddienstleistung (Ein- und Ausspeicherrate ≥ 1.000 Kubikmeter/Stunde) errechnet sich nach der folgenden Formel:

Ej = AUSL x 151,2

Ej = Entgelt pro Jahr in EURO exkl. MwSt. inklusive Brenngas
AUSL = Ausspeicherleistung (Ausspeicherrate) in m³/h

Der oben stehende Tarif für die beschriebene Standarddienstleistung basiert auf Werten aus Juli 2010 und wird von RAG regelmäßig überprüft sowie gegebenenfalls angepasst.

Gerne erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam eine für Ihre Ansprüche maßgeschneiderte Lösung und bieten Ihnen zusätzliche Leistungskomponente an, wie beispielsweise Bereitstellung von Brenngas, Wechsel der Übergabestellen oder Bilanzgruppen-Mitgliedschaft in der Regelzone OST, wobei insbesondere hierbei die Regelungen des Gaswirtschaftsgesetzes (GWG, BGBl I Nr. 121/2000 idgF), der zugehörigen Verordnungen und der Marktregeln zu berücksichtigen sind.

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Beratung!