Kontakt
DI (FH) Thomas Lejcko
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Ing. Thomas Pleßnitzer
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Unsere Speicherdienstleistungen werden durch folgende Eckpunkte definiert:
- Die Einspeicherleistung ist gleich der Ausspeicherleistung
- Die minimalen Leistungen betragen 10 MW oder 894 m³/h
- Das eingespeicherte Volumen ist gleich dem ausgespeicherten Volumen (= Arbeitsgasvolumen)
- Das maximale Arbeitsgasvolumen für die Standardspeicherdienstleistungen mit einer Vertragslaufzeit größer als vier (4) Monate berechnet sich nach folgender Formel: Ausspeicherrate x 24 h x 70 Tage
- Übergabestelle für Ein- und Ausspeicherung ist die jeweilige Messstation an der Grenze zur Regelzone Ost. Alternativ kann auch eine Übergabestelle in das internationale Netz in Baumgarten oder Oberkappel definiert werden.
Der unten abgebildete Tarifrechner ermittelt die Entgelte für langfristige Speicherdienstleistungen. Der Tarif (exkl. Mehrwertsteuer, inkl. Brenngas) für diese Speicherdienstleistungen errechnet sich nach der folgenden Formel:
Ej = AUS x 159
Ej = Entgelt pro Jahr in EUR exkl. Mehrwertsteuer, inkl. Brenngas
AUS = Ausspeicherleistung (Ausspeicherrate) in m3/h
Der oben stehende Tarif basiert auf den Werten aus Jänner 2012 und wird von RAG regelmäßig überprüft sowie gegebenenfalls angepasst.
